Wenn Du aus Deiner WG ausziehen möchtest, musst Du folgende Schritte einhalten:
1. Informiere Deine WG:
Es versteht sich von selbst, dass Du zuerst Deine WG über Deinen Entschluss informieren solltest.
2. Beachte die Kündigungsfristen:
Informiere Dich über die
Kündigungsfristen in Deinem Mietvertrag. Im Normalfall ist die
Kündigungsfrist beim Auszug einer Person 6 Wochen. Diese bedeutet, dass
Deine Kündigung spätestens zum 15. des Vormonats bei uns eingegangen sein muss!
Bei einigen älteren Verträgen gibt es noch Kündigungsfristen von 4
Wochen. In diesem Fällen muss die Kündigung bis zum Ende des Vormonats
bei uns sein.
Die Mitgliedschaft in der SWH unterliegt keinen Kündigungsfristen.
3. Kündige schriftlich:
Die Kündigung muss schriftlich oder in
sonstiger Textform erfolgen. Dies bedeutet, dass wir auch Kündigungen
per E-Mail akzeptieren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die
Kündigung muss an vorstand@swh-giessen.de
adressiert sein und Ihr müsst eine Empfangsbestätigung von uns
anfordern. Solange Ihr bei Kündigungen per E-Mail keine
Empfangsbestätigung erhaltet habt, müsst Ihr davon ausgehen, dass die
Kündigung nicht angekommen ist und somit nicht wirksam wird.
4. Mietvertrag kündigen – Mitglied bleiben:
Das Mietverhältnis mit der SWH und die Mitgliedschaft im Verein sind rechtlich voneinander zu trennen. Wenn Ihr Euren Mietvertrag kündigt, könnt Ihr ohne weiteres Mitglied in der SWH bleiben. Dies bedeutet auch, dass Ihr Eure Mitgliedschaft in der SWH gesondert kündigen müsst, wenn Ihr dies denn tatsächlich wollt.
5. Was ist mit den Ökofondverträgen?
Beim Auszug aus der SWH-WG scheidet Ihr aus den Ökofondverträgen aus, sofern Ihr dies in der Anlage 3 zu den Ökofondverträgen mit Eurer Unterschrift bestätigt. Versäumt Ihr dies, bleibt Ihr weiterhin für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag haftbar. Es liegt also in Eurem Interesse, Eure Unterschrift nicht zu vergessen.
6. Die Übergabe
Rechtzeitig vor dem Auszug vereinbarst Du mit uns einen Abnahmetermin.
(Rechtzeitig heisst mal mindestens 2 Wochen vorher. Dies bezieht sich
wohlgemerkt auf die Terminvereinbarung und nicht auf den Termin selbst!)
In der Regel in der letzten Woche vor dem Auszug findet eine Abnahme des
Zimmers statt. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem
etwaige Mängel erfasst und eine Frist zu ihrer Beseitigung vereinbart
werden. Letzteres erklärt auch warum es nicht sehr sinnvoll ist, die
Abnahme am Tag des Auszuges zu machen. Sind Mängel vorhanden, bleibt
dann einfach keine Zeit mehr, diese vor dem Einzug des neuen
WG-Mitgliedes zu beheben.
7. Von wem bekomme ich wann meine Kaution zurück?
Deinen Kautionsanteil erhältst Du von der SWH. Nach Deinem Auszug können
allerdings bis zu 6 Monate bis zur Auszahlung des Kautionsanteils
vergehen. Dies hängt vom Zeitpunkt der letzten bzw. nächsten
Nebenkostenabrechnung ab. Auch nach einem Auszug musst Du noch Deinen
Anteil an den Nebenkosten tragen, die im Zeitraum Deiner Mitgliedschaft
in der WG angefallen sind.
Wie Du weisst, leistet Ihr als WG mit einem Teil Eurer monatlichen
Mietzahlungen auch eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten, deren
tatsächliche Höhe für den jeweiligen Zeitraum erst nach der
Nebenkostenabrechnung feststeht. Gibt es nach der Abrechnung ein
Guthaben, so steht Dir ein Anteil davon auch nach Deinem Auszug zu, das
Gleiche gilt eben auch bei einer Nachzahlung.
Dein Kautionsanteil wird also erst dann in voller Höhe an Dich
ausgezahlt, wenn bei der Übergabe keine Mängel festgestellt bzw. diese
Mängel von Dir in der vereinbarten Frist behoben werden und Du Deinen
Anteil an einer etwaigen Nachzahlung entsprechend der
Nebenkostenabrechnung erbracht hast.
8. War´s das jetzt?
Fast, wenn Du jetzt ausziehst und auch alle Deine Sachen aus dem Keller
und der Wohnung mitnimmst, die nicht von Deiner WG in Eigentum
übernommen werden, hast Du es fast geschafft. Damit wir Dich weiterhin
über die SWH auf dem Laufenden halten können, hinterlasse bitte
unbedingt Deine neue Adresse bei Deiner alten WG und bei uns.