Was ist für das ausziehende WG-Mitglied zu tun?

Wenn Du aus Deiner WG ausziehen möchtest, musst Du folgende Schritte einhalten:

1. Informiere Deine WG:

Es versteht sich von selbst, dass Du zuerst Deine WG über Deinen Entschluss informieren solltest.

2. Beachte die Kündigungsfristen:

Informiere Dich über die Kündigungsfristen in Deinem Mietvertrag. Im Normalfall ist die Kündigungsfrist beim Auszug einer Person 6 Wochen. Diese bedeutet, dass Deine Kündigung spätestens zum 15. des Vormonats bei uns eingegangen sein muss!
Bei einigen älteren Verträgen gibt es noch Kündigungsfristen von 4 Wochen. In diesem Fällen muss die Kündigung bis zum Ende des Vormonats bei uns sein.
Die Mitgliedschaft in der SWH unterliegt keinen Kündigungsfristen.

3. Kündige schriftlich:

Die Kündigung muss schriftlich oder in sonstiger Textform erfolgen. Dies bedeutet, dass wir auch Kündigungen per E-Mail akzeptieren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Kündigung muss an vorstand@swh-giessen.de adressiert sein und Ihr müsst eine Empfangsbestätigung von uns anfordern. Solange Ihr bei Kündigungen per E-Mail keine Empfangsbestätigung erhaltet habt, müsst Ihr davon ausgehen, dass die Kündigung nicht angekommen ist und somit nicht wirksam wird.

4. Mietvertrag kündigen – Mitglied bleiben:

Das Mietverhältnis mit der SWH und die Mitgliedschaft im Verein sind rechtlich voneinander zu trennen. Wenn Ihr Euren Mietvertrag kündigt, könnt Ihr ohne weiteres Mitglied in der SWH bleiben. Dies bedeutet auch, dass Ihr Eure Mitgliedschaft in der SWH gesondert kündigen müsst, wenn Ihr dies denn tatsächlich wollt.

5. Was ist mit den Ökofondverträgen?

Beim Auszug aus der SWH-WG scheidet Ihr aus den Ökofondverträgen aus, sofern Ihr dies in der Anlage 3 zu den Ökofondverträgen mit Eurer Unterschrift bestätigt. Versäumt Ihr dies, bleibt Ihr weiterhin für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag haftbar. Es liegt also in Eurem Interesse, Eure Unterschrift nicht zu vergessen.

6. Die Übergabe

Rechtzeitig vor dem Auszug vereinbarst Du mit uns einen Abnahmetermin.
(Rechtzeitig heisst mal mindestens 2 Wochen vorher. Dies bezieht sich wohlgemerkt auf die Terminvereinbarung und nicht auf den Termin selbst!)
In der Regel in der letzten Woche vor dem Auszug findet eine Abnahme des Zimmers statt. Dabei wird ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem etwaige Mängel erfasst und eine Frist zu ihrer Beseitigung vereinbart werden. Letzteres erklärt auch warum es nicht sehr sinnvoll ist, die Abnahme am Tag des Auszuges zu machen. Sind Mängel vorhanden, bleibt dann einfach keine Zeit mehr, diese vor dem Einzug des neuen WG-Mitgliedes zu beheben.

7. Von wem bekomme ich wann meine Kaution zurück?

Deinen Kautionsanteil erhältst Du von der SWH. Nach Deinem Auszug können allerdings bis zu 6 Monate bis zur Auszahlung des Kautionsanteils vergehen. Dies hängt vom Zeitpunkt der letzten bzw. nächsten Nebenkostenabrechnung ab. Auch nach einem Auszug musst Du noch Deinen Anteil an den Nebenkosten tragen, die im Zeitraum Deiner Mitgliedschaft in der WG angefallen sind.
Wie Du weisst, leistet Ihr als WG mit einem Teil Eurer monatlichen Mietzahlungen auch eine Vorauszahlung auf die Nebenkosten, deren tatsächliche Höhe für den jeweiligen Zeitraum erst nach der Nebenkostenabrechnung feststeht. Gibt es nach der Abrechnung ein Guthaben, so steht Dir ein Anteil davon auch nach Deinem Auszug zu, das Gleiche gilt eben auch bei einer Nachzahlung.
Dein Kautionsanteil wird also erst dann in voller Höhe an Dich ausgezahlt, wenn bei der Übergabe keine Mängel festgestellt bzw. diese Mängel von Dir in der vereinbarten Frist behoben werden und Du Deinen Anteil an einer etwaigen Nachzahlung entsprechend der Nebenkostenabrechnung erbracht hast.

8. War´s das jetzt?

Fast, wenn Du jetzt ausziehst und auch alle Deine Sachen aus dem Keller und der Wohnung mitnimmst, die nicht von Deiner WG in Eigentum übernommen werden, hast Du es fast geschafft. Damit wir Dich weiterhin über die SWH auf dem Laufenden halten können, hinterlasse bitte unbedingt Deine neue Adresse bei Deiner alten WG und bei uns.